ich bin neu hier und bräuchte Hilfe...
Situation:
Von 11/2016 - 11/2018 in einer befristeten Rente mit Anspruch auf Grundsicherung/Sozialhilfe bei Erwerbsminderung. Im Sommer 2018 einen Bescheid der DRV erhalten, meine Rente wird ab 12/2018 als Dauerrente weitergewährt. Ab da habe ich Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. 09/2018 ein Schreiben meines ehemaligen Arbeitgebers, Kündigung und Nachzahlung der Urlaubsabgeltung, wird Ende 11/2018 auf Konto überwiesen. Sozialamt hat direkt die Zahlung für 11/2018 gekürzt, da es wohl egal ist, ob das Geld am Anfang oder Ende des Monats eingegangen wäre (wie man aber anfangs des Monats Miete bezahlen soll scheint nicht zu interessieren...) Sozialamt hat dann die Abgeltungssumme von 7.610 Euro brutto auf ca. 3.000 Euro netto eingeschätzt und auf 6 Monate verteilt, sodass ich erst Mai 2019 Anspruch auf Grundsicherung habe. Soweit so gut....
Nun hat aber mein ehemaliger Arbeitgeber die komplette Summe von 7.610 Euro überwiesen. Jetztstellt sich mir die Frage, wie wird es jetzt verteilt? Durch 12 oder mehr Monate, gibt es da eine feste Regelung? Dann möchte ich gerne im Frühjahr 2019 umziehen und von dem Geld die Kaution bezahlen, darf ich das? Was darf ich davon für renovieren oder ggf. neue (gebrauchter Herd und Kühlschrank) ausgeben?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!

Schöne Grüße