Guten Morgen Colloredo,
viele Wege führen nach Rom. Da jjbegood volljährig ist, kann Sie einen Abzweigungsantrag stellen VORAUSGESETZT SIE HAT KEINEN BETREUER.
Gruß
Rolf
Grundsicherung und Anrechnung des Kindergelds
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Re: Grundsicherung und Anrechnung des Kindergelds
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Re: Grundsicherung und Anrechnung des Kindergelds
Hallo
Grundsätzlich wird, wenn das Kindergeld durch die Eltern weitergereicht wird oder das Kind das KG direkt bekommt, das KG als Einkommen angerechnet (ggf. abzgl. real bestehender Versicherungen, Haftplicht etc.).
Das Kind kann aber nicht verpflichtet werden, einen Antrag zu stellen!
Deshalb wird das Sozialamt selbst tätig.
Die FamK prüft, ob die Eltern Aufwendungen für das Kind haben.
Dann wird ggf. das KG vollumfänglich oder teilweise an das Amt ausgezahlt.
Bei behinderten Kindern im Haushalt der Eltern ist die Regelvermutung, dass diese genug Aufwendungen haben.
Gruß
w12
Grundsätzlich wird, wenn das Kindergeld durch die Eltern weitergereicht wird oder das Kind das KG direkt bekommt, das KG als Einkommen angerechnet (ggf. abzgl. real bestehender Versicherungen, Haftplicht etc.).
Das Kind kann aber nicht verpflichtet werden, einen Antrag zu stellen!
Deshalb wird das Sozialamt selbst tätig.
Die FamK prüft, ob die Eltern Aufwendungen für das Kind haben.
Dann wird ggf. das KG vollumfänglich oder teilweise an das Amt ausgezahlt.
Bei behinderten Kindern im Haushalt der Eltern ist die Regelvermutung, dass diese genug Aufwendungen haben.
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