Grundsicherung bei Reha Aufentalt in Österreich
Verfasst: 27.03.2018, 18:16
Hallo zusammen,
Ich hoffe jemand hat eine Idee bzw einen Lösungsvorschlag für mich.
Folgender Sachverhalt, ich brauche drigend einen Reha Aufentalt da er in DE öfters durch die Kasse bzw MDK abgelehnt wurde, haben wir diesesmal den Antrag in Österreich gestellt, man muss aber im Vorfeld wissen, Ich habe von ende 2001- anfang 2007 in Österreich gelebt und Gearbeitet, bekomme sowohl aus AT&DE Rentenbezüge, die aber denoch so gering sind das ich anspruch auf ergäzende Grundsicherung habe.. Da ich angeblich bei meiner Rückkehr zu wenig Versicherungszeiten in DE hatte sollte ich mich bei der AOK freiwillig Versichern, Die Deutsche Rentenversicherung sagte mir damals könnte mich auch in Österreich KV versichern was passiert ist!
So die Krankenkasse in Österreich hat dem Antrag zugestimmt.
Soweit so gut..
Jetzt kommt das problem, laut einen neuen gesetz darf ich mich nur noch 4 Wochen am stück im Ausland aufhalten sollte ich z.b 6 Wochen auf reha sein, würde ich die leistung für diese 2 Wochen eingestellt bekommen..
Leider ist meine Sachbearbeitung im Urlaub diese woche und nächste woche ist die stelle dicht weil die irgendeine Schulung haben!
Und meine alte Sachbearbeiertin sieht Schwarz!
Aber ich gehe doch nicht zum Spaß dahin.. und Urlaub ist es auch nicht so wirklich.
Und ich muss auch erstmal die Fahrkosten selbst tragen ob ich da einen Teil von der KK zumindest für die strecke in AT bekomme ist noch nicht klar!
damit kann ich leben aber nicht wenn das amt mir nun dann für 2 wochen die Leistung ab erkennt was evtl noch auffangbar wäre aber was mache ich wenn dann verlängert wird und ich 12 wochen da bleiben muss? Abbruch kann keine Alternative sein!
Gesetz ist dieses hier..
Im SGB XII § 41a „Vorübergehender Auslandsaufenthalt“ heißt es:
Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen.“
danke euch im vorraus
Ich hoffe jemand hat eine Idee bzw einen Lösungsvorschlag für mich.
Folgender Sachverhalt, ich brauche drigend einen Reha Aufentalt da er in DE öfters durch die Kasse bzw MDK abgelehnt wurde, haben wir diesesmal den Antrag in Österreich gestellt, man muss aber im Vorfeld wissen, Ich habe von ende 2001- anfang 2007 in Österreich gelebt und Gearbeitet, bekomme sowohl aus AT&DE Rentenbezüge, die aber denoch so gering sind das ich anspruch auf ergäzende Grundsicherung habe.. Da ich angeblich bei meiner Rückkehr zu wenig Versicherungszeiten in DE hatte sollte ich mich bei der AOK freiwillig Versichern, Die Deutsche Rentenversicherung sagte mir damals könnte mich auch in Österreich KV versichern was passiert ist!
So die Krankenkasse in Österreich hat dem Antrag zugestimmt.
Soweit so gut..
Jetzt kommt das problem, laut einen neuen gesetz darf ich mich nur noch 4 Wochen am stück im Ausland aufhalten sollte ich z.b 6 Wochen auf reha sein, würde ich die leistung für diese 2 Wochen eingestellt bekommen..
Leider ist meine Sachbearbeitung im Urlaub diese woche und nächste woche ist die stelle dicht weil die irgendeine Schulung haben!
Und meine alte Sachbearbeiertin sieht Schwarz!
Aber ich gehe doch nicht zum Spaß dahin.. und Urlaub ist es auch nicht so wirklich.
Und ich muss auch erstmal die Fahrkosten selbst tragen ob ich da einen Teil von der KK zumindest für die strecke in AT bekomme ist noch nicht klar!
damit kann ich leben aber nicht wenn das amt mir nun dann für 2 wochen die Leistung ab erkennt was evtl noch auffangbar wäre aber was mache ich wenn dann verlängert wird und ich 12 wochen da bleiben muss? Abbruch kann keine Alternative sein!
Gesetz ist dieses hier..
Im SGB XII § 41a „Vorübergehender Auslandsaufenthalt“ heißt es:
Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen.“
danke euch im vorraus