Hallo,
meine Oma bezieht Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII, Sie ist 70 Jahre alt.
Ab Dezember nimmt Sie, ich bezeichne Ihn mal als Ihren Lebensgefährten auf, er ist 90 Jahre und hat die 2. Pflegestufe.
Bisher hat er in einer eigenen Wohnung gelebt.
Ich hatte mal gelesen, das man bei Aufnahme einer Person zur Pflege diese nicht mit berücksichtigt wird bei der Berechnung.
Habe ich da richtig gelesen?
Aufnahme eines Pflegefalles als SGB XII Empfänger
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Re: Aufnahme eines Pflegefalles als SGB XII Empfänger
Hallo Jordan.
Also so weit ich das kenne wird das als bedarfgemeinschaft angesehen und das Geld von den 2personen wird dann angeglichen.wobei
Das Pflegegeld unantastbar ist.
Gruß elfriede.
Also so weit ich das kenne wird das als bedarfgemeinschaft angesehen und das Geld von den 2personen wird dann angeglichen.wobei
Das Pflegegeld unantastbar ist.
Gruß elfriede.
Re: Aufnahme eines Pflegefalles als SGB XII Empfänger
Hallo,
besten Dank, ich dachte es gibt eine Möglichkeit, das keine BG begründet wird.
besten Dank, ich dachte es gibt eine Möglichkeit, das keine BG begründet wird.
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Re: Aufnahme eines Pflegefalles als SGB XII Empfänger
Hallo Elfriede,
ich frage mich warum die Behörde beide einstufen soll als BG. Ich dachte auch bei der anderen GRUSI müsen beide nachweisen das es so ist bzw. die Behörde muss das widerlegen.
Gut, Du könntest jetzt sagen hier ist das Wort Lebensgefährte aufgetaucht. Aber hier schreibt der Enkel aus seiner Sicht und meint das es der Lebensgefährte ist. Weis er das wirklich so genau?
Also würde ich gern mal wieder wie in einem anderen Thread diese Sache von beiden Seiten beleucten. Ist es eine BG wie hier schon geschrieben hat Elfriede recht.
Ist es keine BG, muss jeder von beiden getrennt von einander ihre GRUSI beantragen. Sollte Oma vom Mitbewohner, weil sie ihn pflegt das Pflegegeld bekommt muss Oma das Ged der Behörde angeben und es wird voll angerechnet.
Nun kann überlegt werden ob BG vorliegt oder nicht und wo evtl. auch ein Vorteil gibt oder nicht.
Angela
ich frage mich warum die Behörde beide einstufen soll als BG. Ich dachte auch bei der anderen GRUSI müsen beide nachweisen das es so ist bzw. die Behörde muss das widerlegen.
Gut, Du könntest jetzt sagen hier ist das Wort Lebensgefährte aufgetaucht. Aber hier schreibt der Enkel aus seiner Sicht und meint das es der Lebensgefährte ist. Weis er das wirklich so genau?
Also würde ich gern mal wieder wie in einem anderen Thread diese Sache von beiden Seiten beleucten. Ist es eine BG wie hier schon geschrieben hat Elfriede recht.
Ist es keine BG, muss jeder von beiden getrennt von einander ihre GRUSI beantragen. Sollte Oma vom Mitbewohner, weil sie ihn pflegt das Pflegegeld bekommt muss Oma das Ged der Behörde angeben und es wird voll angerechnet.
Nun kann überlegt werden ob BG vorliegt oder nicht und wo evtl. auch ein Vorteil gibt oder nicht.
Angela
Zuletzt geändert von Angela1968 am 05.10.2016, 18:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Aufnahme eines Pflegefalles als SGB XII Empfänger
Hallo angela
In einer bedarfgemeinschaft wird das gemeinsame einkommen angerechnet
Das plegegeld ist unantastbar.
Ich pflege meine tochter,wir bekommen grundsicherung.das pflegegeld wird nicht angerechnet.
In einer bedarfgemeinschaft wird das gemeinsame einkommen angerechnet
Das plegegeld ist unantastbar.
Ich pflege meine tochter,wir bekommen grundsicherung.das pflegegeld wird nicht angerechnet.
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Re: Aufnahme eines Pflegefalles als SGB XII Empfänger
Hllo Elfriede,
dann seit ihr, Tochter und Mutte, nicht ls Bedarfsgemeinschaft, sondern als eine Haushaltsgemeinschaft eingetuft, da Verwandt. Ist nicht das gleiche wie eine Bedarfsgemeinschaft, nur ähnlich. Du weist das Poblem kenne ich zur Genüge im ALG II Bezug. Hier geht es aber darum das "Omma" einen Herren aufnimmt er nicht mit ihr Verwandt ist, den sie aber wohl ab und an pflegt und der nun zu ihr zieht oder gezogen ist.. Also mit Dir und mit mir nicht vergleichbar.
Sagen wir mal so, ich habe dem TE aufgezeigt was beide Fälle, BG oder nicht nach sich ziehen. Entscheiden muss der TE bzw. seine Oma selbst oder noch mal nachfragen wenn er was nicht versteht.
Elfriede, meine Antwort war auch ncht böse gemeint, eher auf den letzten Satz des TE´s auf Deine Antwort. Beides, sowohl BG als auch nicht BG Einstufung, haben hier Vorteile, wie unser CuttySark sagen würde,
Angela
dann seit ihr, Tochter und Mutte, nicht ls Bedarfsgemeinschaft, sondern als eine Haushaltsgemeinschaft eingetuft, da Verwandt. Ist nicht das gleiche wie eine Bedarfsgemeinschaft, nur ähnlich. Du weist das Poblem kenne ich zur Genüge im ALG II Bezug. Hier geht es aber darum das "Omma" einen Herren aufnimmt er nicht mit ihr Verwandt ist, den sie aber wohl ab und an pflegt und der nun zu ihr zieht oder gezogen ist.. Also mit Dir und mit mir nicht vergleichbar.
Sagen wir mal so, ich habe dem TE aufgezeigt was beide Fälle, BG oder nicht nach sich ziehen. Entscheiden muss der TE bzw. seine Oma selbst oder noch mal nachfragen wenn er was nicht versteht.
Elfriede, meine Antwort war auch ncht böse gemeint, eher auf den letzten Satz des TE´s auf Deine Antwort. Beides, sowohl BG als auch nicht BG Einstufung, haben hier Vorteile, wie unser CuttySark sagen würde,
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Re: Aufnahme eines Pflegefalles als SGB XII Empfänger
Liebe Angela
Ja ist doch spitze
Sowohl als auch, kann sich die Oma das beste raus suchen.
Bin dir nicht böse.ich geh auch alle Möglichkeiten durch, und setze mich zur sehr.
danke dir.
Ja ist doch spitze
Sowohl als auch, kann sich die Oma das beste raus suchen.
Bin dir nicht böse.ich geh auch alle Möglichkeiten durch, und setze mich zur sehr.
danke dir.
Re: Aufnahme eines Pflegefalles als SGB XII Empfänger
Hallo,
es scheint also Ermessenssache zu sein.
Dann schildern wir dem Amt also rechtzeitig die Situation und bitte um Einschätzung, oder?
Das Problem ist, wenn Sie als BG gelten, bekommt meine Oma keine Grundsicherung mehr, ich habe ihn als Lebensgefährten eingestuft, aber ob man das bei 20 Jahren Altersunterschied auch so bezeichnen kann?
Zudem kommt, das meine Oma, sollte der Fall eintreten, nichts Erbt, danach müsste dann also wieder Grundsicherung beantragt werden.
es scheint also Ermessenssache zu sein.
Dann schildern wir dem Amt also rechtzeitig die Situation und bitte um Einschätzung, oder?
Das Problem ist, wenn Sie als BG gelten, bekommt meine Oma keine Grundsicherung mehr, ich habe ihn als Lebensgefährten eingestuft, aber ob man das bei 20 Jahren Altersunterschied auch so bezeichnen kann?
Zudem kommt, das meine Oma, sollte der Fall eintreten, nichts Erbt, danach müsste dann also wieder Grundsicherung beantragt werden.
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Re: Aufnahme eines Pflegefalles als SGB XII Empfänger
Hallo jordon,
Lebensgefährte ist Lebensgefährte. Dieser Begriff ist für mich nicht diskussionsfähig.
Ich denke, ausschlaggebend für oder wider die Einstufung als BG ist, ob durch das Zusammenleben ein gemeinsamer Bedarf da ist. Schließlich heitßt es ja "Bedarfsgemeinschaft".
Möglicherweise ist hier auch von Bedeutungg ob evtl. Tisch und Bett geteilt werden. Das geht auch bei 100-jähirgen noch. Abhängig natürlich von der entsprechenden Pflegebedürftigkeit.
Das halte ich für eine hervorragende Idee. Viel anderes bleibt Euch m.M.n. eh nicht über.
H.
Lebensgefährte ist Lebensgefährte. Dieser Begriff ist für mich nicht diskussionsfähig.
Ich denke, ausschlaggebend für oder wider die Einstufung als BG ist, ob durch das Zusammenleben ein gemeinsamer Bedarf da ist. Schließlich heitßt es ja "Bedarfsgemeinschaft".
Möglicherweise ist hier auch von Bedeutungg ob evtl. Tisch und Bett geteilt werden. Das geht auch bei 100-jähirgen noch. Abhängig natürlich von der entsprechenden Pflegebedürftigkeit.
jordon hat geschrieben:Dann schildern wir dem Amt also rechtzeitig die Situation und bitte um Einschätzung, oder?
Das halte ich für eine hervorragende Idee. Viel anderes bleibt Euch m.M.n. eh nicht über.
H.
Ich bin La-la-laie, und meine Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung und/oder Einschätzung zur jeweiligen Situation dar, bzw. schildere ich, was ich selbst in der jeweiligen Situation tun würde.
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Re: Aufnahme eines Pflegefalles als SGB XII Empfänger
Hallo Jordan,
es ist kene Ermessensache. Hier können und müssen Deine Oma und Ihr Mitbewohner bzw/oder Partner überlegen ob ihre Beziehung so gefestigt ist das sie fürenander finanziell aufkommen wollen. Ist das nicht der Fall und die Finanzen von beiden sind auch strikt geteilt, kann man keine BG kontruiren.
Was ich hier nur überlege ob das letztendlich egal ist, da dann im Falle der Nicht BG das Pflegegeld des Herren bei Oma voll angerechnet wird und sie evtl. dadurch auch keine GRUSI mehr erhält. Nur ich frage mich warum sie so an der GRUSI hängt.
Im übrigen woher möchtest Du wissen ob und wieviel Deine Oma von dem Herren erbt. Letztendlich kann der Herr Deine Oma per Testament auch zum Erbe bestimmen. Der Herr kann z.B. auch im Testament verankern das Verwandte nur ihren Pflichtteil bekommen und Oma den Rest. Aber letztendlich ist das auch egal. Wenn beide füreinander finanziell einstehen wollen hat das mit dem Erbrecht erst mal nichts zu tun.
Sollte der Mitbewohner/Partner sterben und bei Deiner Oma tritt der alte finazielle Stand ein, kann Oma jederzeit wieder GRUSI beantragen.
Angela
es ist kene Ermessensache. Hier können und müssen Deine Oma und Ihr Mitbewohner bzw/oder Partner überlegen ob ihre Beziehung so gefestigt ist das sie fürenander finanziell aufkommen wollen. Ist das nicht der Fall und die Finanzen von beiden sind auch strikt geteilt, kann man keine BG kontruiren.
Was ich hier nur überlege ob das letztendlich egal ist, da dann im Falle der Nicht BG das Pflegegeld des Herren bei Oma voll angerechnet wird und sie evtl. dadurch auch keine GRUSI mehr erhält. Nur ich frage mich warum sie so an der GRUSI hängt.
Im übrigen woher möchtest Du wissen ob und wieviel Deine Oma von dem Herren erbt. Letztendlich kann der Herr Deine Oma per Testament auch zum Erbe bestimmen. Der Herr kann z.B. auch im Testament verankern das Verwandte nur ihren Pflichtteil bekommen und Oma den Rest. Aber letztendlich ist das auch egal. Wenn beide füreinander finanziell einstehen wollen hat das mit dem Erbrecht erst mal nichts zu tun.
Sollte der Mitbewohner/Partner sterben und bei Deiner Oma tritt der alte finazielle Stand ein, kann Oma jederzeit wieder GRUSI beantragen.
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