Situation:
Sie 52j, Rollstuhlpflichtig, G, AG, RF, H und Begleitung stehen im B-Ausweis, Arbeitsunfähig, erhält GruSi.
Wasserkosten werden selbst aus der Regelleistung bestritten, jetzt kam es im Okt. 17 zu einer Rückzahlung, die erst jetzt (Feb 18) in Höhe von knapp 100€ als Einkommen abgezogen werden. Das wurde so vorher noch nie gemacht, daher die Frage: ist das rechtens so?
Liebe Grüße
Wasserkostenrückzahlung als Einkommen?
Moderator: Regelteam
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Re: Wasserkostenrückzahlung als Einkommen?
Hallo Jesters,
Wasserkosten sind Bestandteil der Nebenkostenabrechnung. Aus welchen Gründen wurden diese bislang von der Grusi-Empfängerin bezahlt? Wenn Sie die Kosten selber zahlt, dann kann niemand die Rückerstattung für sich reklamieren, es sei denn die Frau hat Schulden beim Amt, aber die würden nicht als Einkommen betrachtet.
LG Rolf
Wasserkosten sind Bestandteil der Nebenkostenabrechnung. Aus welchen Gründen wurden diese bislang von der Grusi-Empfängerin bezahlt? Wenn Sie die Kosten selber zahlt, dann kann niemand die Rückerstattung für sich reklamieren, es sei denn die Frau hat Schulden beim Amt, aber die würden nicht als Einkommen betrachtet.
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Re: Wasserkostenrückzahlung als Einkommen?
Hallo Jesters
Was sind Wasserkosten?
Kaltwasser und Abwasser sind Bestandteil der Nebenkosten.
Gutschriften sind Einkommen und Nachforderungen sind vom Amt zu übernehmen.
Wenn die NK nicht in voller Höhe vom Amt übernommen werden, dann sind die, aus der Regelleistung erbrachten Zuzahlungen, nicht anzurechnen.
Gruß
w12
Was sind Wasserkosten?
Kaltwasser und Abwasser sind Bestandteil der Nebenkosten.
Gutschriften sind Einkommen und Nachforderungen sind vom Amt zu übernehmen.
Wenn die NK nicht in voller Höhe vom Amt übernommen werden, dann sind die, aus der Regelleistung erbrachten Zuzahlungen, nicht anzurechnen.
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Re: Wasserkostenrückzahlung als Einkommen?
Sie zahlt direkt an Hamburg Wasser jeden Monat ihren Abschlag aus der Regelleistung. Genau wie sie ihren Strom aus der Regelleistung selber zahlen muss.
Bei mir ist das anders und Rückzahlungen werden direkt mit dem GrusiAmt verrechnet (Nebenkostenabrechnung durch Vermieter).
Bei mir ist das anders und Rückzahlungen werden direkt mit dem GrusiAmt verrechnet (Nebenkostenabrechnung durch Vermieter).
Re: Wasserkostenrückzahlung als Einkommen?
Ich informiere mich nochmal, ob auch Kosten/Guthaben für Wasser über die NK mit abgerechnet werden.
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Re: Wasserkostenrückzahlung als Einkommen?
Hallo Jesters,
hier kannst Du nachlesen:
https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueb ... osten.html
LG Rolf
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LG Rolf
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