sonderbedarf bei zunahme .atypischer bedarf??
Moderator: Regelteam
sonderbedarf bei zunahme .atypischer bedarf??
Da ich durch mangelnde Bewegung Rollstuhlfahrer massiv an Gewicht zugenommen habe wurde ich gerne einen Antrag sgb12 grundsicherung auf einmaligen Mehrbedarf stellen um mir neue Kleidung in übergroesse kaufen zu können .kann auch durch Kleiderkammer leider nicht bekommen. Wer kann mir Auskunft geben darüber wie ich den Antrag bzw. Welchen paragraf und auf was ich ihn stellen kann.
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Re: sonderbedarf bei zunahme .atypischer bedarf??
Hallo steffie
Da es sich um keinen atypischen Bedarf handelt (die Eigenschaft Rollstuhlfahrer ist nicht zwingend), käme ggf. ein einmaliger Zuschuss nach § 31 SGB XII Absatz 2 in Frage.
Allerdings wäre m. M. n. erforderlich, dass die Gewichtszunahme unmittelbar in größerem Umfang im Zusammenhang mit der Krankheit/Behinderung eingetreten ist.
Einen Versuch könnte es wert sein.
Ansonsten die Gewährung eines Darlehens beantragen.
Ruß
w12
Da es sich um keinen atypischen Bedarf handelt (die Eigenschaft Rollstuhlfahrer ist nicht zwingend), käme ggf. ein einmaliger Zuschuss nach § 31 SGB XII Absatz 2 in Frage.
Allerdings wäre m. M. n. erforderlich, dass die Gewichtszunahme unmittelbar in größerem Umfang im Zusammenhang mit der Krankheit/Behinderung eingetreten ist.
Einen Versuch könnte es wert sein.
Ansonsten die Gewährung eines Darlehens beantragen.
Ruß
w12
Ich bin Laie.
Die von mir gemachten Äusserungen und Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine pers. Meinung wieder und stellen auch keine Rechtsberatung dar oder ersetzen eine solche.
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Re: sonderbedarf bei zunahme .atypischer bedarf??
Danke werde das mal probieren ...