Guten Tag,
ich beziehe aufstockend Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII (HLU), diese wurden Ende Juni ohne Änderungsbescheid gekürzt. Ich vermute, dass die aktuelle Rentenerhöhung eine Rolle spielt, weiß es aber nicht genau…
Schriftlich (Fax) habe ich einen entsprechenden Bescheid angefordert, bekomme aber keine Antwort. Kann mir jemand sagen welche rechtlichen Möglichkeiten ich in einem solchen Fall habe?
Viele Grüße, FZ64
Leistungskürzung ohne Bescheid
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Re: Leistungskürzung ohne Bescheid
Moin, Moin FZ64,
es gäbe auch die Möglichkeit festzustellen:
Meine Rentenerhöhung beträgt 30 €, ergo bekomme ich 30 € weniger Auszahlung.
Wie sieht es beim Dir aus?
LG Rolf
es gäbe auch die Möglichkeit festzustellen:
Meine Rentenerhöhung beträgt 30 €, ergo bekomme ich 30 € weniger Auszahlung.
Wie sieht es beim Dir aus?
LG Rolf
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Die von mir gemachten Äußerungen und Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider und stellen auch keine Rechtsberatung dar oder ersetzen eine solche.
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Re: Leistungskürzung ohne Bescheid
Hallo CuttySark,
mir geht es nur darum, einen Änderungsbescheid zu erhalten.
Keine Kürzung ohne Bescheid, ich möchte wissen, wie ich die Behörde dazu bringe, mir diesen zu übermitteln.
LG, FZ64
mir geht es nur darum, einen Änderungsbescheid zu erhalten.
Keine Kürzung ohne Bescheid, ich möchte wissen, wie ich die Behörde dazu bringe, mir diesen zu übermitteln.
LG, FZ64
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Re: Leistungskürzung ohne Bescheid
Moin, Moin FZ64,
anschreiben und darum bitten, wenn das nicht fruchtet, einen Anwalt beauftragen.
LG Rolf
anschreiben und darum bitten, wenn das nicht fruchtet, einen Anwalt beauftragen.
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Re: Leistungskürzung ohne Bescheid
Hallo
Das Amt hat zunächst (vorläufig) gekürzt.
Dafür ist kein Bescheid notwendig.
DRV verschickt zurzeit die Schreiben zur Anpassung.
Kopie an das Amt, dieses wird dann den neuen Bescheid erstellen.
Gruß
w12
Das Amt hat zunächst (vorläufig) gekürzt.
Dafür ist kein Bescheid notwendig.
DRV verschickt zurzeit die Schreiben zur Anpassung.
Kopie an das Amt, dieses wird dann den neuen Bescheid erstellen.
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w12
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@w12
Hallo w12,
danke für die Antwort, so etwas habe ich ja auch vermutet.
Nach § 48 SGB X müssten sie bei Änderungen ja eigentlich bescheiden, wenigstens könnten sie meine Nachfrage beantworten. Woraus ergibt sich, dass bei dieser (vorläufigen) Kürzung kein Bescheid nötig ist, gibt es da eine gesetzliche Regelung?
LG, FZ64
danke für die Antwort, so etwas habe ich ja auch vermutet.
Nach § 48 SGB X müssten sie bei Änderungen ja eigentlich bescheiden, wenigstens könnten sie meine Nachfrage beantworten. Woraus ergibt sich, dass bei dieser (vorläufigen) Kürzung kein Bescheid nötig ist, gibt es da eine gesetzliche Regelung?
LG, FZ64
@CuttySark
Danke auch für deine Antworten.
LG, FZ64
LG, FZ64
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Re: Leistungskürzung ohne Bescheid
Hallo FZ64
Hast recht, mein Fehler, wir sind ja im SGB XII.
Es hätte bereits ein Änderungsbescheid erstellt werden müssen.
Aber ich sehe das immer pragmatisch.
Deshalb Rentenbescheid einreichen und dann wird ein neuer Bescheid kommen.
Gruß
w12
Hast recht, mein Fehler, wir sind ja im SGB XII.
Es hätte bereits ein Änderungsbescheid erstellt werden müssen.
Aber ich sehe das immer pragmatisch.
Deshalb Rentenbescheid einreichen und dann wird ein neuer Bescheid kommen.
Gruß
w12
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Re: Leistungskürzung ohne Bescheid
Hallo,
ich sehe es nicht so pragmatisch. Bin erst ein knappes Jahr im SGB XII Bezug und habe seitdem laufend Ärger mit diesen Leuten, nur Schikane und abschätzige Arroganz.
Wenn sie hier ohne Bescheid kürzen und es dreht sich um die Rentenerhöhung, konnten sie sich ja „durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen“ (SGB I § 65 Abs. 1 S. 3). Warum soll ich ihnen dann noch zusätzlich meinen Rentenbescheid vorlegen?
Wäre ja wohl auch hinfällig bei einem Änderungsbescheid, wahrscheinlich schicken sie deshalb keinen.
Viele Grüße, FZ64
ich sehe es nicht so pragmatisch. Bin erst ein knappes Jahr im SGB XII Bezug und habe seitdem laufend Ärger mit diesen Leuten, nur Schikane und abschätzige Arroganz.
Wenn sie hier ohne Bescheid kürzen und es dreht sich um die Rentenerhöhung, konnten sie sich ja „durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen“ (SGB I § 65 Abs. 1 S. 3). Warum soll ich ihnen dann noch zusätzlich meinen Rentenbescheid vorlegen?
Wäre ja wohl auch hinfällig bei einem Änderungsbescheid, wahrscheinlich schicken sie deshalb keinen.
Viele Grüße, FZ64
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Re: Leistungskürzung ohne Bescheid
Hallo FZ64
Daten sollen natürlich zunächst bei dir beschafft werden.
Normalerweise ruft jeder nach Datenschutz, wenn das Amt direkt Informationen abruft.
Dein Aufwand ist doch eigentlich sehr beschränkt.
Aber, wenn du diesen Vorgang für persönliche Befindlichkeiten nutzen möchtest, das steht dir natürlich frei.
Gruß
w12
Daten sollen natürlich zunächst bei dir beschafft werden.
Normalerweise ruft jeder nach Datenschutz, wenn das Amt direkt Informationen abruft.
Dein Aufwand ist doch eigentlich sehr beschränkt.
Aber, wenn du diesen Vorgang für persönliche Befindlichkeiten nutzen möchtest, das steht dir natürlich frei.
Gruß
w12
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