Hallo an alle !
habe die Tage einige Vermittlungsvorschläge / Bewerbungsaufforderungen vom Jobcenter erhalten, was ja auch okay ist.
Rechtsfolgebelehrungen waren mit dabei eine gültige EGV liegt nicht vor.
Nun meine Frage :
ich habe die Bewerbungen alle schriftlich per mail verschickt und nicht wie auf den Bewerbungsaufforderungen : bewerben Sie sich umgehend telefonisch und vereinbaren Sie einen Vorstellungstermin !
Habe ich da mist gebaut und mir steht eine Sanktion ins Haus ???? Weil schriftlich und nicht telefonisch beworben ? laut Stellenausschreibungen möchte der AG alle Formen der Bewerbung, geht also nur um den willen des Fallmanagers
Danke und viele Grüße
schriftlich beworben statt wie gefordert nun sanktion ?
Moderator: Regelteam
-
- Aktiver Nutzer
- Beiträge: 5
- Registriert: 10.08.2018, 18:52
- Bewertung: 0
schriftlich beworben statt wie gefordert nun sanktion ?
Zuletzt geändert von Maggie nr 1 am 10.08.2018, 19:28, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Aktiver Nutzer
- Beiträge: 2354
- Registriert: 18.04.2010, 21:31
- Bewertung: 3
- Bist du mit den Regeln des Forums einverstanden?: Ja
- Wohnort: Hennickendorf
- Kontaktdaten:
Re: schriftlich beworben statt wie gefordert nun sanktion ?
Hallo,
wenn im VV steht das man sich telfonisch bewerben soll, dann ist das so und zu beachten. Das würdest Du bei einer anderen Arbeitsstelle die Du Dir selbst gesucht hast sicherich auch so machen. Und da ist es egal was in einer anderen Stellenausschreibung der gleichen Firma steht. Für Dich ist nun der zugesandte VV des JC bindend.
Du hast eigentich nur Pech wenn der AG dem JC mitteilt das Du durch Deine gewählte Bewerbungsart das Arbeitsverhältnis vehindert hast.
Angela
wenn im VV steht das man sich telfonisch bewerben soll, dann ist das so und zu beachten. Das würdest Du bei einer anderen Arbeitsstelle die Du Dir selbst gesucht hast sicherich auch so machen. Und da ist es egal was in einer anderen Stellenausschreibung der gleichen Firma steht. Für Dich ist nun der zugesandte VV des JC bindend.
Du hast eigentich nur Pech wenn der AG dem JC mitteilt das Du durch Deine gewählte Bewerbungsart das Arbeitsverhältnis vehindert hast.
Angela
Wer etwas möchte - sucht Wege
Wer etwas nicht möchte - sucht Gründe
Wer etwas nicht möchte - sucht Gründe
-
- Aktiver Nutzer
- Beiträge: 5
- Registriert: 10.08.2018, 18:52
- Bewertung: 0
Re: schriftlich beworben statt wie gefordert nun sanktion ?
Hallo Angela
woher weisst du das ??? , gibt es da Weisungen, Urteile oder sonst etwas wo du dich berufst ?? Würde mich gerne schlau machen
woher weisst du das ??? , gibt es da Weisungen, Urteile oder sonst etwas wo du dich berufst ?? Würde mich gerne schlau machen
-
- Aktiver Nutzer
- Beiträge: 2354
- Registriert: 18.04.2010, 21:31
- Bewertung: 3
- Bist du mit den Regeln des Forums einverstanden?: Ja
- Wohnort: Hennickendorf
- Kontaktdaten:
Re: schriftlich beworben statt wie gefordert nun sanktion ?
Hallo,
ich gehe mal davon aus das bei Deinem VV jede Mene Rechtsfolgebelehrungen (RFB) stehen. So sind jedenfalls meine Erfahrungen. Denen kannst Du das gerne entnehmen. Ansonsten würde ich empfehlen mal Deinen VV hier reinzustellen. Dann weis ich bzw. adere User genau Bescheid was Phase ist.
Angela
ich gehe mal davon aus das bei Deinem VV jede Mene Rechtsfolgebelehrungen (RFB) stehen. So sind jedenfalls meine Erfahrungen. Denen kannst Du das gerne entnehmen. Ansonsten würde ich empfehlen mal Deinen VV hier reinzustellen. Dann weis ich bzw. adere User genau Bescheid was Phase ist.
Angela
Wer etwas möchte - sucht Wege
Wer etwas nicht möchte - sucht Gründe
Wer etwas nicht möchte - sucht Gründe
-
- Aktiver Nutzer
- Beiträge: 2761
- Registriert: 25.05.2016, 19:16
- Bewertung: 28
- Bist du mit den Regeln des Forums einverstanden?: Ja
- Wohnort: Brunsbüttel
Re: schriftlich beworben statt wie gefordert nun sanktion ?
Guten Abend Maggie nr. 1,
mach halblang. Du hast Dich beworben, nachweislich und zeitgerecht. Das Telefon war gestört und um nicht untätig zu sein, wähltest Du diesen Weg. Außerdem, wie wolltest Du eine telefonische Bewerbung nachweisen?
LG Rolf
mach halblang. Du hast Dich beworben, nachweislich und zeitgerecht. Das Telefon war gestört und um nicht untätig zu sein, wähltest Du diesen Weg. Außerdem, wie wolltest Du eine telefonische Bewerbung nachweisen?
LG Rolf
Ich bin Laie.
Die von mir gemachten Äußerungen und Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider und stellen auch keine Rechtsberatung dar oder ersetzen eine solche.
Die von mir gemachten Äußerungen und Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider und stellen auch keine Rechtsberatung dar oder ersetzen eine solche.
-
- Aktiver Nutzer
- Beiträge: 1900
- Registriert: 26.10.2014, 06:46
- Bewertung: 43
- Bist du mit den Regeln des Forums einverstanden?: Ja
Re: schriftlich beworben statt wie gefordert nun sanktion ?
Hallo Maggie nr 1,
entscheidend sein sollte der Wille des Arbeitgebers und nicht der des Fallmanagers; bei dem solltest Du Dich vermutlich nicht bewerben
Vielleicht war telefonische Bewerbung erwünscht, weil der Arbeitgeber dringend jemanden braucht, was aus der Stellenbeschreibung nicht hervorgeht.
Hinsichtlich Sanktionen würde ich jetzt erstmal Ruhe bewahren. Wenn der Arbeitgeber dem JC meldet, daß Du Dich nicht beworben hast bzw. das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses verhindert hast (aus seiner Sicht), dann wirst Du vermutlich "angehört" mit möglichen Sanktionen als Folge. Aber gegen Sanktionen kann man sich wehren.
H.
Maggie nr 1 hat geschrieben:laut Stellenausschreibungen möchte der AG alle Formen der Bewerbung, geht also nur um den willen des Fallmanagers
entscheidend sein sollte der Wille des Arbeitgebers und nicht der des Fallmanagers; bei dem solltest Du Dich vermutlich nicht bewerben

Vielleicht war telefonische Bewerbung erwünscht, weil der Arbeitgeber dringend jemanden braucht, was aus der Stellenbeschreibung nicht hervorgeht.
Hinsichtlich Sanktionen würde ich jetzt erstmal Ruhe bewahren. Wenn der Arbeitgeber dem JC meldet, daß Du Dich nicht beworben hast bzw. das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses verhindert hast (aus seiner Sicht), dann wirst Du vermutlich "angehört" mit möglichen Sanktionen als Folge. Aber gegen Sanktionen kann man sich wehren.
H.
Ich bin La-la-laie, und meine Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung und/oder Einschätzung zur jeweiligen Situation dar, bzw. schildere ich, was ich selbst in der jeweiligen Situation tun würde.
-
- Aktiver Nutzer
- Beiträge: 5
- Registriert: 10.08.2018, 18:52
- Bewertung: 0
Re: schriftlich beworben statt wie gefordert nun sanktion ?
in der Rechtsvolgebelehrung steht auch das ich alle geforderten Unterlagen die in dem VV stehen der mein lieber Fallmanager schön mit Fallstricke ausgefüllt hat ( Meine Telefonnummer muss auf meine Bewerbung , Lebenslauf, Anschreiben, und den Rückmeldezettel ausgefüllt vom AG ) in Kopie beim JC nachweisen muss ansonsten gibt s eine Sanktion !
wie ich weiss darf das JC meine Telefonnumer garnicht bekommen und auch die anderen Unterlagen gehen denen vom JC nichts an
Nur mit dem Rückmeldezettel wiess ich nicht wie sich das verhält na gut wenn ich nicht beim AG war oder der wollte das nicht ausfüllen
was kann ich dafür
ALso wenn dieser eine Zettel schon fehlt soll ich Sanktioniert werden ??
PS: mein Fallmanager und ich haben kriegs ähnliche Zustände miteinander
viele grüße
wie ich weiss darf das JC meine Telefonnumer garnicht bekommen und auch die anderen Unterlagen gehen denen vom JC nichts an
Nur mit dem Rückmeldezettel wiess ich nicht wie sich das verhält na gut wenn ich nicht beim AG war oder der wollte das nicht ausfüllen
was kann ich dafür
ALso wenn dieser eine Zettel schon fehlt soll ich Sanktioniert werden ??
PS: mein Fallmanager und ich haben kriegs ähnliche Zustände miteinander

viele grüße
-
- Aktiver Nutzer
- Beiträge: 1900
- Registriert: 26.10.2014, 06:46
- Bewertung: 43
- Bist du mit den Regeln des Forums einverstanden?: Ja
Re: schriftlich beworben statt wie gefordert nun sanktion ?
Hallo Maggie nr 1,
Telefonnummern sind nach meinem Wissen nicht vermittlungsrelevant, und Du bist infolgedessen nicht verpflichtet, dem JC Deine mitzuteilen.
Auf einer Bewerbung sollte die Telefonnummer sicherlich schon draufstehen.
Daß man Bewerbungen dem JC via Kopie nachweisen muß, ist mir nicht bekannt.
Wenn die Bewerbungen 'raus' sind, würde ich jetzt erstmal abwarten, ob bzw. wie der AG reagiert.
Die Rückmeldung zur Bewerbung ans JC innerhalb der entsprechenden Frist abgeben.
Wenn es zu Probleme mit Sanktionen kommt, würde ich mich an eine Rechtsberatung vor Ort bzw. an eine Arbeitsloseninitiative wenden. Nicht zuletzt vielleicht auch wegen des Verhältnisses zum Fallmanager.
Und nicht schon jetzt verrückt machen, wenn noch nichts passiert ist ...
H.
Telefonnummern sind nach meinem Wissen nicht vermittlungsrelevant, und Du bist infolgedessen nicht verpflichtet, dem JC Deine mitzuteilen.
Auf einer Bewerbung sollte die Telefonnummer sicherlich schon draufstehen.
Daß man Bewerbungen dem JC via Kopie nachweisen muß, ist mir nicht bekannt.
Wenn die Bewerbungen 'raus' sind, würde ich jetzt erstmal abwarten, ob bzw. wie der AG reagiert.
Die Rückmeldung zur Bewerbung ans JC innerhalb der entsprechenden Frist abgeben.
Wenn es zu Probleme mit Sanktionen kommt, würde ich mich an eine Rechtsberatung vor Ort bzw. an eine Arbeitsloseninitiative wenden. Nicht zuletzt vielleicht auch wegen des Verhältnisses zum Fallmanager.
Und nicht schon jetzt verrückt machen, wenn noch nichts passiert ist ...

H.
Ich bin La-la-laie, und meine Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung und/oder Einschätzung zur jeweiligen Situation dar, bzw. schildere ich, was ich selbst in der jeweiligen Situation tun würde.
-
- Aktiver Nutzer
- Beiträge: 2354
- Registriert: 18.04.2010, 21:31
- Bewertung: 3
- Bist du mit den Regeln des Forums einverstanden?: Ja
- Wohnort: Hennickendorf
- Kontaktdaten:
Re: schriftlich beworben statt wie gefordert nun sanktion ?
Hallo,
ich war beim Gespräch nicht dabei mit dem SB. Aber hier gehts doch wohl um die telefonische Bewerbung beim AG und nicht beim JC. Ich selbst habs noch nicht gemacht, aber am Telefon soll es eine Funktion geben wo Du Deine Nummer unterdrücken kannst und schon steht beim AG auf dem Telefon unbekannter Teilnehmer Der Nachteil aber ist das sowohl Du und auch der AG nicht nachweisen können das Du angerufen hast. Wenn Du Deine Nummer nicht unterdrückst kann er Dich sogar zurückrufen und nachfragen, ich hab ihren Anruf gesehen und war nicht da.
Also ich habs ja auch nicht immer leicht gehabt mit dem JC und habe weder bei VV noch bei Initiativbewerbungen "Kohle" bekommen. Selbst auf Nachweis der Bewerbungen. Also bleib mir ja nichts andres übrig als mich kostengünstig telefonisch bzw. per E-Mail zu bewerben. Habe eine Flatrate und daher dadurch keine Zusatzkosten gehabt. Ich habs auch so auf meiner Bewerbungsliste mit eit, Datum und Ansprechpartner vermerkt und habe da nie Probleme gehabt.
Habe mich nur geärgert wenn ich mich per Eigeninititive in Berlin (ca. 80km von meinem Wohnort) beworben habe, wurde mir sofort beim Telefongespräch abgesagt. Bei VV´s rief ich dann an und musste erst hinfahren um mir dann meine Absage zu holen. War natürlich ärgerlich wenn man nur für Fahrtkosten alleine schon fast damals noch 5 Euro ausgab und das ohne Kostenerstattung. Aber eine Sanktion wäre mir teuerer gekommen. So das ich am Ende noch gespart habe ohne Kostenerstattung. Und ich hatte Glück das ich nicht allzu viele VV´s bekam.
Angela
ich war beim Gespräch nicht dabei mit dem SB. Aber hier gehts doch wohl um die telefonische Bewerbung beim AG und nicht beim JC. Ich selbst habs noch nicht gemacht, aber am Telefon soll es eine Funktion geben wo Du Deine Nummer unterdrücken kannst und schon steht beim AG auf dem Telefon unbekannter Teilnehmer Der Nachteil aber ist das sowohl Du und auch der AG nicht nachweisen können das Du angerufen hast. Wenn Du Deine Nummer nicht unterdrückst kann er Dich sogar zurückrufen und nachfragen, ich hab ihren Anruf gesehen und war nicht da.
Also ich habs ja auch nicht immer leicht gehabt mit dem JC und habe weder bei VV noch bei Initiativbewerbungen "Kohle" bekommen. Selbst auf Nachweis der Bewerbungen. Also bleib mir ja nichts andres übrig als mich kostengünstig telefonisch bzw. per E-Mail zu bewerben. Habe eine Flatrate und daher dadurch keine Zusatzkosten gehabt. Ich habs auch so auf meiner Bewerbungsliste mit eit, Datum und Ansprechpartner vermerkt und habe da nie Probleme gehabt.
Habe mich nur geärgert wenn ich mich per Eigeninititive in Berlin (ca. 80km von meinem Wohnort) beworben habe, wurde mir sofort beim Telefongespräch abgesagt. Bei VV´s rief ich dann an und musste erst hinfahren um mir dann meine Absage zu holen. War natürlich ärgerlich wenn man nur für Fahrtkosten alleine schon fast damals noch 5 Euro ausgab und das ohne Kostenerstattung. Aber eine Sanktion wäre mir teuerer gekommen. So das ich am Ende noch gespart habe ohne Kostenerstattung. Und ich hatte Glück das ich nicht allzu viele VV´s bekam.
Angela
Wer etwas möchte - sucht Wege
Wer etwas nicht möchte - sucht Gründe
Wer etwas nicht möchte - sucht Gründe
-
- Aktiver Nutzer
- Beiträge: 2761
- Registriert: 25.05.2016, 19:16
- Bewertung: 28
- Bist du mit den Regeln des Forums einverstanden?: Ja
- Wohnort: Brunsbüttel
Re: schriftlich beworben statt wie gefordert nun sanktion ?
Moin, Moin Maggie nr 1,
ich schreibe hier nicht mit einem Kind, dass versucht Mitmenschen zu verarschen? Willst Du Arbeit haben oder weiter arbeitslos bleiben?
Es versteht sich von der Logik her, dass wenn ich an Arbeit interessiert bin, ich mit meinem Sachbearbeiter kommuniziere. Ich selber bin 5 Jahre gewollt arbeitslos gewesen und habe mit meinen beiden Sachbearbeitern mehr als fair und partnerschaftlich kommuniziert, mal abgesehen davon, dass ich Sie hinsichtlich meines Unwillens nicht informieren durfte.
Sage mir bitte einen einzigen Grund, warum das Jobcenter nicht Deine Daten haben sollte. Der Gesetzestext wird nur so aus Deiner Feder fließen.
So einen Unsinn habe ich ehrlich noch nie von einem erwachsenen Menschen gehört. Du wunderst Dich über Kriegs ähnliche Zustände?
LG Rolf
ich schreibe hier nicht mit einem Kind, dass versucht Mitmenschen zu verarschen? Willst Du Arbeit haben oder weiter arbeitslos bleiben?
Es versteht sich von der Logik her, dass wenn ich an Arbeit interessiert bin, ich mit meinem Sachbearbeiter kommuniziere. Ich selber bin 5 Jahre gewollt arbeitslos gewesen und habe mit meinen beiden Sachbearbeitern mehr als fair und partnerschaftlich kommuniziert, mal abgesehen davon, dass ich Sie hinsichtlich meines Unwillens nicht informieren durfte.
Sage mir bitte einen einzigen Grund, warum das Jobcenter nicht Deine Daten haben sollte. Der Gesetzestext wird nur so aus Deiner Feder fließen.
So einen Unsinn habe ich ehrlich noch nie von einem erwachsenen Menschen gehört. Du wunderst Dich über Kriegs ähnliche Zustände?
LG Rolf
Ich bin Laie.
Die von mir gemachten Äußerungen und Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider und stellen auch keine Rechtsberatung dar oder ersetzen eine solche.
Die von mir gemachten Äußerungen und Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider und stellen auch keine Rechtsberatung dar oder ersetzen eine solche.