Hallo zusammen,
ich bin Frührentner (Erwerbsminderung) und bekomme zusätzlich Hilfe zum Lebensunterhalt.
Heute stand ein Herr vom Sozialamt vor der Türe und meinte, es sei ein Anonymer Hinweis eingegangen, dass ich mit meiner Freundin zusammen lebe. Am Rande, wir haben nur einen Blockwart bei uns, soviel zu Anonym.
Die Situation ist wie folgt. Meine Freundin hat ein WG Zimmer und ist deshalb die meiste Zeit bei mir. Jeder von uns bezahlt seine eigene Miete. An mich wird von ihr weder Strom noch Mietgeld bezahlt. Selbst die Lebensmittel kaufen wir meist getrennt, weil wir die Mischung Vegi/Meatlover sind.
Meinem Vermieter habe ich wegen der Nebenkosten bescheid gegeben, dass sie sich sehr oft bei mir Aufhält.
Meine frage nun, zählt das bereits als Wohnen bzw greift hier sogar die 6 Wochen Regel? Oder gibt es etwas anderes für mich zu beachten. Wir überlegen zwar, ob wir zusammen ziehen, aber das ist für mich zumindest momentan nicht der Fall.
Danke schon mal für eure Antworten.
Redi
Ab wann wohnt meine Freundin bei mir?
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Re: Ab wann wohnt meine Freundin bei mir?
Hallo "Redi",
zum Thema "Ständiger Lebensmittelpunkt" - um den geht es wohl hier:
"Der Ort muss der Lebensmittelpunkt sein, der Ort also, zu dem die stärkeren beruflichen, familiären und sozialen Bindungen bestehen als zu jedem anderen Ort"
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6 ... Aufenthalt
Mußt Du mal durchackern.
H.
zum Thema "Ständiger Lebensmittelpunkt" - um den geht es wohl hier:
"Der Ort muss der Lebensmittelpunkt sein, der Ort also, zu dem die stärkeren beruflichen, familiären und sozialen Bindungen bestehen als zu jedem anderen Ort"
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6 ... Aufenthalt
Mußt Du mal durchackern.
H.
Zuletzt geändert von Heinrich am 13.08.2019, 19:38, insgesamt 1-mal geändert.
Ich bin La-la-laie, und meine Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung und/oder Einschätzung zur jeweiligen Situation dar, bzw. schildere ich, was ich selbst in der jeweiligen Situation tun würde.
Re: Ab wann wohnt meine Freundin bei mir?
Hallo,
danke für die Antwort. Ich habe mir das alles jetzt einmal durchgelesen. Wenn ich es richtig verstanden habe ist es so, dass es zwei Möglichkeiten gibt.
A) Es wird die tatsächliche Wohnung der Freundin zu Grunde genommen, es hat keine Auswirkungen auf meine Sozialhilfe
b) Es wird der Ständige Lebensmittelpunkt zu Grunde genommen, es hätte Auswirkungen auf meine Sozialhilfe.
Welches von den beiden aber dann tatsächlich relevant ist, habe ich nicht herauslesen können. Im §30 erstes SGB ist die Definition zu finden. In § 35 SGB 12 wurde ich auch nicht fündig.
Welches der beiden könnte dann für das SoziAmt relevant sein?
danke für die Antwort. Ich habe mir das alles jetzt einmal durchgelesen. Wenn ich es richtig verstanden habe ist es so, dass es zwei Möglichkeiten gibt.
A) Es wird die tatsächliche Wohnung der Freundin zu Grunde genommen, es hat keine Auswirkungen auf meine Sozialhilfe
b) Es wird der Ständige Lebensmittelpunkt zu Grunde genommen, es hätte Auswirkungen auf meine Sozialhilfe.
Welches von den beiden aber dann tatsächlich relevant ist, habe ich nicht herauslesen können. Im §30 erstes SGB ist die Definition zu finden. In § 35 SGB 12 wurde ich auch nicht fündig.
Welches der beiden könnte dann für das SoziAmt relevant sein?
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Re: Ab wann wohnt meine Freundin bei mir?
Hallo "Redi",
ich bin kein Jurist aber anhand Deiner Beschreibung würde ich würde Möglichkeit b) vermuten.
H.
ich bin kein Jurist aber anhand Deiner Beschreibung würde ich würde Möglichkeit b) vermuten.
H.
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Re: Ab wann wohnt meine Freundin bei mir?
Hallo,
ich denke da hast du recht. Am besten ich Frage zur Sicherheit mal bei einem Anwalt nach.
Vielen Dank und Liebe Grüße
ich denke da hast du recht. Am besten ich Frage zur Sicherheit mal bei einem Anwalt nach.
Vielen Dank und Liebe Grüße
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Re: Ab wann wohnt meine Freundin bei mir?
Moin Redi,
die Frage beantwortest du doch selber, wenn Du schreibst:
<Meinem Vermieter habe ich wegen der Nebenkosten bescheid gegeben, dass sie sich sehr oft bei mir Aufhält.>
Liebe Grüße
Rolf
die Frage beantwortest du doch selber, wenn Du schreibst:
<Meinem Vermieter habe ich wegen der Nebenkosten bescheid gegeben, dass sie sich sehr oft bei mir Aufhält.>
Liebe Grüße
Rolf
Ich bin Laie.
Die von mir gemachten Äußerungen und Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider und stellen auch keine Rechtsberatung dar oder ersetzen eine solche.
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