Anspruch auf Sozialgeld aufstockend zur Erwerbsminderungsrente
Urteil des Sozialgericht Berlin vom 05.12.2008 -S 37 AS 19304/07-
Solange einem Hilfeempfänger keine Grundsicherung gezahlt wird, hat er Anspruch auf Sozialgeld, aufstockend zur Erwerbsminderungsrente, denn nach § 28 Abs. 1 SGB II erhalten nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches, d.h. nach den §§ 41 ff SGB XII haben. Zwar seien die Leistungen nach §§ 41 SGB XII ff gegenüber dem Sozialgeld vorrangig (§ 5 Abs. 2 S. 3 SGB II), der Nachrang des Sozialgeldes reiche aber nur soweit, als Leistungen nach den §§ 41 ff SGB XII gewährt werden (LSG Thüringen vom 7.7.2005 – L 7 AS 334/05 ER). Die Gruppe der allein stehenden, nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder die Gruppe der reinen SGB XII-Einsatzgemeinschaften sei insofern kein Vergleichsmaßstab für eine vermeintlich ungerechtfertigte Besserstellung eines Hilfeempfängers als Mitglied einer gemischten Bedarfsgemeinschaft.
Anspruch auf Sozialgeld aufstockend zur Erwerbsminderungsren
Forumsregeln
Die Regeln dieses Forums finden Sie HIER
Die Regeln dieses Forums finden Sie HIER
- Uwe Kruppa
- Administrator
- Beiträge: 7268
- Registriert: 11.07.1999, 21:48
- Bewertung: 3
- Bist du mit den Regeln des Forums einverstanden?: Ja
- Wohnort: Im Forum
- Kontaktdaten:
Anspruch auf Sozialgeld aufstockend zur Erwerbsminderungsren
Die von mir gemachten Äußerungen, Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine pers. Meinung wieder und stellen keine Rechtsberatung dar oder ersetzen eine solche. Ich beantworte Fragen nur auf Grundlage der gemachten Angaben. Das hinzufügen oder weglassen von Angaben können zu einer völlig anderen rechtlichen Einschätzung und Bewertung führen.


- Uwe Kruppa
- Administrator
- Beiträge: 7268
- Registriert: 11.07.1999, 21:48
- Bewertung: 3
- Bist du mit den Regeln des Forums einverstanden?: Ja
- Wohnort: Im Forum
- Kontaktdaten:
Re: Anspruch auf Sozialgeld aufstockend zur Erwerbsminderungsren
Liebe Forumsmitglieder,
Diskussionen zu diesem Thema und Urteilen können hier:
viewforum.php?f=42
geführt werden. Hierzu eröffnet ihr bitte, wenn nicht schon vorhanden, einen neuen Thread (neues Thema).
Freundliche Grüße
Uwe Kruppa
--Für das Regelteam--
Diskussionen zu diesem Thema und Urteilen können hier:
viewforum.php?f=42
geführt werden. Hierzu eröffnet ihr bitte, wenn nicht schon vorhanden, einen neuen Thread (neues Thema).
Freundliche Grüße
Uwe Kruppa
--Für das Regelteam--
Die von mir gemachten Äußerungen, Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine pers. Meinung wieder und stellen keine Rechtsberatung dar oder ersetzen eine solche. Ich beantworte Fragen nur auf Grundlage der gemachten Angaben. Das hinzufügen oder weglassen von Angaben können zu einer völlig anderen rechtlichen Einschätzung und Bewertung führen.

